Fundrecht bei Tieren
Tierschutz und Fundrecht
Manche haben das schon erlebt: Da irrt ein Hund auf der Straße umher, eine Katze sitzt vor
unserer Tür und maunzt. Wir nehmen uns der verlorenen Kreatur an, trocknen sie, füttern
sie – und jetzt?
Auf Facebook wächst die Zahl der Fundtiergruppen stetig an. Das ist grundsätzlich
begrüßenswert, kann doch dadurch so manches verlorene Tier seinen Besitzern rasch wieder
zugeführt werden.
Aber Vorsicht: Man liest auch immer wieder Beiträge wie: „Haben die Katze mal bei uns
aufgenommen und warten, ob sich die Besitzer melden.“ Oder so ähnlich.
Bitte nicht!
Mit einem Facebook-Post ist der gesetzlichen Vorschrift nicht genüge getan.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Finder den Fund „unverzüglich der zuständigen
Behörde anzuzeigen“. Das Strafgesetzbuch kennt den Tatbestand der Fundunterschlagung. Und als
Fundsache gelten im Juristendeutsch auch „besitzerlose oder herrenlose“ Tiere.
Allerdings: Keine einzige Kommunalverwaltung oder Polizeiinspektion in unserem Land
verfügt über Einrichtungen, um die „Fundsache Tier“ artgerecht und tierschutzkonform
aufzubewahren.
Zuständig ist das Tierheim
Die Tierschutzvereine unterhalten mit den Kommunen Fundtier-Verträge. Sie übernehmen
die Fundtiere (privat gehaltene Haus- und Heimtiere) aus den Gemeindegebieten, versorgen
sie und kümmern sich um die Rückführung an die Besitzer, oder nach gesetzlicher Frist um
Vermittlung an einen neuen Platz. Das kann gerne auch der Finder sein, der das Tier zuerst
aufgenommen hat. Aber eben nur diese Verfahrensweise ist rechtlich in Ordnung.
Die Finder eines herrenlosen Tiers haben übrigens keine großen Umstände: Anruf im
zuständigen Tierheim, das Tier kann gebracht werden oder wird abgeholt, und der Finder
oder die Finderin ist entlastet. Vom Tierheim aus erfolgt die vorgeschriebene Fundmeldung
an die Gemeinde, wird der Chip überprüft und im Erfolgsfall der Besitzer verständigt. Meist
dauert es kaum mehr als eine Stunde, und das vermisste Tier geht an sein glückliches
Herrchen oder Frauchen zurück.
Anderenfalls wird das Fundtier auf der Tierheim-Homepage und Facebook veröffentlicht.
Wer sein Tier ernsthaft sucht, findet es auf diesem Weg. Die Besitzer eines entlaufenen Tiers
fragen fast immer zuerst in den Tierheimen nach.
Wichtig:
Wild oder halbwild lebende Streunerkatzen können nicht im Tierheim aufgenommen
werden. Bitte keine Einfangversuche, da erhebliche Verletzungs- und Infektionsgefahr!
Diesen Tieren helfen wir mit unserem Kitty-Projekt und suchen dafür immer ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen.
Tierheim Unternesselbach, Tel. 09164 317 oder 0178 8364167
W.B.
Wichtig: Bei der Einrichtung der Futterstelle helfen wir Ihnen mit Rat und Tat. Mit Futtermitteln unterstützen wir Sie bei Bedarf im Rahmen unserer Möglichkeiten.